11/09/2017

Arbeitnehmerveranlagung

ARBEITNEHMERVERANLAGUNGEN

 

Die Steuergesetze überfordern Sie, dennoch möchten Sie gerne das vom Finanzamt zurück haben, das Ihnen zusteht?
 
Als Bilanzbuchhalter habe ich die Möglichkeit, Sie umfassend zu beraten und Ihren Antrag dann beim Finanzamt elektronisch einzubringen.
Angst vor den Kosten?
Meine Honorarnote richtet sich je nach Aufwand der Arbeitnehmerveranlagung.
 
 
Die Honorarnote von mir können Sie nächstes Jahr in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung wieder abschreiben.
Weiters möchte ich Ihnen noch meine Partnerschaft mit Spartax vorstellen:

Spartax- Wir holen Ihre Steuer zurück

Möchten Sie als Chef Ihre Mitarbeiter ein indirektes Steuerzuckerl geben?
Wir machen es möglich! Wie?
Mit unseren Spartax – Selbstcheck
 

Der SPARTAX-Selbstcheck

Unterstützt durch einen einfachen Online-Fragebogen sehen Sie, ob Sie Anspruch auf Rückerstattungen haben und prüfen alle möglichen Faktoren:
  • Welche Steuerzuckerl gibt es?
  • Welche Unterlagen sind notwendig und woher bekommt man diese?
Einen Gutschein für die kostenlose Nutzung des SPARTAX-Selbstchecks erhalten Sie, nach dem Sie sich zu einem Termin bei einem LOHNSTEUER-ZURÜCK-TAG angemeldet haben, beziehungsweise direkt von SPARTAX.

 

So gehts

  1. Termin bei einem LOHNSTEUER-ZURÜCK-TAG Ihrer Wahl fixieren
  2. SPARTAX-Selbstcheck beim Termin machen – mit Gutschein kostenlos
  3. Unterlagen bereitstellen
  4. Alles Weitere erledigt SPARTAX für Sie
  5. Das Finanzamt überweist die Steuergutschrift direkt auf Ihr Bankkonto
So einfach ist das!